Mittwoch, 22. Juli 2015

AGBs Pfotenphantasie - mobile Fotografie im Heidekreis



Allgemeine Geschäftsbedingungen ( im folgenden AGB genannt )
 Pfotenphantasie - mobile Fotografie im Heidekreis

1. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alledem Fotografen erteilten Aufträge .
Sie gelten als vereinbart , wenn ihnen nicht binnen7 Werktagen widersprochen wird ( in schriftlicher Form , es gilt auch der Schriftverkehr als Mail)

2. Lichtbilder
" Lichtbilder " im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte , gleich in welcher technischen Form , oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen .

II Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den  Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu .

2. Die vom Fotografen ( Pfotenphantasie - mobile Fotografie ) hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt .

3. Eigentumsrechte an den Bildern werden nicht übertragen.
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf
( Pfotenphantasie - mobile Fotografie ) berechtigt die Aufnahmen im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden .

4. Copyright - Aufdrucke oder Wasserzeichen auf meinen Fotos dürfen nicht entfernt werden .

5. Bei Verwendung der Aufnahmen kann der Fotograf , sofern nicht anders vereinbart wurde , verlangen als Urheber der Aufnahme genannt zu werden ( © Pfotenphantasie - mobile Fotografie Claudia Czaplinski )  .Die Benennung muß beim Bild erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz .

6. Die digitalen Originalaufnahmen verbleiben beim Fotografen . Eine Herausgabe der digitalen Originalaufnahmen an den Auftraggeber erfolgt nur beim Kauf von einem digitalen Bild .
Den Preis bestimmt der Fotograf ( Pfotenphantasie - mobile Fotografie im Heidekreis )

7. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger , Dateien und Daten zur Verfügung gestellt , dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden .


III. Vergütung , Eigentumsvorbehalt , Bildauffassung

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet ; gemäß §19 (1) UStG wird auf die Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ( Kleingewerbe ) , Nebenkosten ( Reisekosten , Spesen, Requisiten ,Materialkosten , Fahrtkosten etc. ) sind vom Auftraggeber zu tragen .
Der Auftraggeber bekommt ausschliesslich printfähige Fotos die vom Fotografen  bearbeitet wurden .
Unbearbeitete Originaldateien werden nicht ausgehändigt .

2. Ist nichts anderes vereinbart , so gilt folgendes :

Die Bezahlung für sämtliche Fotoshootings sind sofort nach den Aufnahmen zu begleichen , dies gilt auch für Hochzeiten , Familienfeiern und größere Veranstaltungen die fotografisch begleitet werden .


3. Der Auftraggeber erkennt meine Bildauffassung und Gestaltung mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an . Wünscht der Auftraggeber während des Auftrages Änderungen , so hat er diese evtl entstehenden Mehrkosten zu tragen .

4. Bis 15 km Anfahrt ( einfacher Weg ) sind enthalten . Für jeden weiteren Anfahrts - km werden 0,40 EURO berechnet .



IV Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten , die nicht in Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen , haftet der Fotograf ( Pfotenphantasie - mobile Fotografie ) für sich  nur bei Vorsatz und grober  Fahrlässigkeit .
Er haftet fernen für Schäden  aus der Verletzung des Lebens , des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten , die er durch schuldhafte Pflichtverletzung herbei geführt hat .
Für Schäden an Aufnahmeobjektiven , Vorlagen , Filmen , Layouts , Negativen oder Daten haftet der Fotograf wenn nichts anderes vereinbart wurde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit .
Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern , auch Daten beschränkt sich auf die Vergütungstellung von neuem Filmmaterial .
Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen .

2. Bei Tiershootings haftet der Tierbesitzer , bzw derjenige der zu dem Fotoshooting mit dem jeweiligen Tier anwesend ist .
Das Tier darf dem Fotografen gegenüber nicht aggressiv auftreten , sollte dies der Fall sein , hat der Fotograf das recht das anberaumte Fotoshooting sofort abzubrechen .
Die Kosten für das Shooting , welches dann abgebrochen wurde , trägt in vollem Umfange der Auftraggeber , bzw die mit dem Tier anwesende Person .

Sollten durch das Tier grob fahrlässige Schäden an der Ausrüstung entstehen , so hat diese der Auftraggeber , bzw die anwesende Person des Tieres in vollem Umfange zu tragen .

Der Fotograf darf jederzeit das Tiershooting abbrechen , sollte er sehen das das Tier wider dem Tierschutzrecht behandelt wird   . Auch in diesem Fall trägt der Auftraggeber , bzw die mit dem Tier anwesende Person die vollen Kosten des Shootings .


3. Der Fotograf verwahrt die digitalen Bilddateien sorgfältig .
Er ist berechtigt aber nicht verpflichtet , von ihm aufbewahrte digitale Bilddateien nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten .

4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials und der digitalen Datenträger .

5. Die Zusendung der Datenträger und weitere evtl bestellte Zusatzprodukte ( Tassen , Kissen , Mousepads u.s.w ) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers .


V.Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert , dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht hat .
Sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung , Vervielfältigung und Verbreitung besitzt .
Ersatzansprüche Dritter , die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen , trägt der Auftraggeber .

VI Leistungsstörung / Ausfallhonorar 

Für Hochzeiten , Familienfeiern und sonstige Feiern / Veranstaltungen ( ausgenommen Tiere ) gilt

Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt ( Unfall , Krankheit etc. ) nicht möglich , den Fotoauftrag auszuführen , oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern , bzw zuzuschicken , verzichtet das Brautpaar / die Auftraggeber , auf Schadenersatzforderungen , bzw Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen ( Pfotenphantasie - mobile Fotografie ).
Der Fotograf bemüht sich jedoch , einen Ersatzfotografen zu finden .

Sollte die Hochzeit / Feier  innerhalb von 3 Monaten vor dem jeweiligen Termin abgesagt werden oder der Fotoauftrag storniert werden , auch bei höherer Gewalt ( nur bei Unfall oder Krankheit des Brautpaares / Auftraggeber ) ist der Fotograf ( Pfotenphantasie - mobile Fotografie ) berechtigt , das volle Honorar einzufordern .Unfall oder Krankheit ist dem Fotografen in schriftlicher Form nachzuweisen .

Um eine bestmögliche Qualität der Bilder zu gewährleisten , sind Wetter bedingte Verschiebungen , bei Shootings die im Freien statt finden , durch den Fotografen möglich ( außer bei Feierlichkeiten , wie Hochzeiten , Geburtstage etc . )
Geltend machen von Ansprüchen , durch den Auftraggeber ist hierbei nicht möglich .

VII Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden . Der Fotograf verpflichtet sich , alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur im erforderlichen Maße an Dritte weiter zu reichen.

VIII Bildbearbeitung 

Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung , analog oder digital , bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen .
Entsteht durch Foto-Composing , Montage oder sonstige  elektronische Manipulation ein neues Werk ,ist dieses mit (B) zu kennzeichnen .Die Urheber des verwendeten Werkes und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

Der Auftraggeber ist verpflichtet , die Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren , dass der Name des Fotografen ( Pfotenphantasie - mobile Fotografie Claudia Czaplinski www.pfotenphantsie.de ) mit den Bildern elektronisch verknüpft wird .

Der Auftraggeber ist verpflichtet , diese elektronische  Verknüpfung so vorzunehmen , dass sie bei jeder Art von Datenübertragung , bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen , bei allen Arten von Projektionen , insbesondere bei jeder offiziellen Wiedergabe , erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist .

IX Nutzung und Verbreitung

Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets ,in Online-Datenbanken , in elektronischen Archiven , die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind , auf Diskette , CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund eines besonderen Vereinbarung zwischen Fotografen und dem Auftraggeber gestattet .

Ungeachtet des Umfangs der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt , die Bilder ohne jede inhaltliche , zeitliche oder räumliche Beschränkung für alle in Betracht kommende Zwecke ( Werbung auf Webseite / Portale ) selbst zu verwerten ( dies gilt nur für Tierfotografie )

Bei Kinder , Babys , Hochzeiten ,Babybauch , sonstigen Feiern erfolgt dies nur mit dem Auftraggeber



X Schlussbestimmungen 

Dies gilt für alle Bilder und Erzeugnisse von

Pfotenphantasie - mobile Fotografie Claudia Czaplinski
Frauenring 5
29664 Walsrode
Tel 0174 / 9405834
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen .
Vorbehalten wird das Recht die AGB zu ergänzen und zu ändern .

Der Auftraggeber erkennt durch die Auftragserteilung meine Liefer und Fotografenbedingungen an .
Sonstige zusätzliche Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform

Walsrode den . 01.Juni 2015


XI Salvatorische Klausel 


Sind einzelne Punkte dieser AGB rechtlich unwirksam , oder sollten rechtlich unwirksam werden , bleiben alle übrigen Punkte hiervon unberührt .
Der Fotograf ( Pfotenphantsie - mobile Fotografie ) verpflichtet sich in diesem Fall die AGB unverzüglich nachzubessern .

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Fotografen auf die ihn bekannt gewordenen widerrechtlichen Bestimmungen aufmerksam zu machen .